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Verträge und Recht

Die Haushaltshilfen und Betreuerinnen kümmern sich als selbständige Unternehmer um die zu pflegebedürftige Person. Die Betreuung erfolgt rund um die Uhr in den eigenen vier Wänden der zu betreuenden Person.

Durch den Beitritt der neuen EU-Mitglieder Slowakei, Ungarn, Tschechien, Polen, Litauen etc. in die Europäische Union, haben die Bürger aus diesen Herkunftsländern eine Niederlassungsfreiheit erlangt.

„LÉNÁRT BetreuungsService“ gibt Ihnen nun die Möglichkeit, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage in Deutschland und Europa, diese Niederlassungsfreiheit zu nutzen.

Vertragsbeziehung zwischen LÉNÁRT BetreuungsService und der Betreuerin:

Die Betreuerin schließt einen Vertrag mit dem LÉNÁRT BetreuungsService ab. Inhalt dessen ist, dass die Betreuerin den  Anmeldevorgang bei dem Einwohnermelde- sowie dem Gewerbeamt erledigt, LÉNÁRT BetreuungsService übernimmt anschließend die Beantragung einer Steuernummer bei dem Finanzamt sowie den gesamt Büroservice des Gewerbetreibenden.

Behördliche Anmeldungen:

Bei folgenden Behörden ist die Betreuungsperson anzumelden:

  • Einwohnermeldeamt
  • Gewerbeamt
  • Finanzamt

Hierbei übernimmt die LÉNÁRT BetreuungsService folgende Serviceleistungen für die gewerbetreibenden Betreuungspersonen:

  • Korrespondenz mit den Familien, Behörden etc.
  • Buchhaltung (inkl. Rechnungserstellung)
  • Erstellung und Einreichung der Steuererklärung durch Steuerberatung
  • Vertragsvorbereitung und –archivierung
  • Kundenmanagement

Vertragsbeziehung zwischen Betreuerin und der Familie:

Hierin ist der Vertrag zu sehen, den die selbständige Betreuerin mit seinem Kunden bzw. der Familie schließt. Inhalt dieses Vertrages ist die hauswirtschaftliche Hilfe und Betreuungstätigkeiten.

Grundpflegerische Tätigkeiten können ebenfalls erbracht werden, jedoch sollte bei medizinischer Pflege ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen werden.

Zur Frage der Scheinselbstständigkeit hat die LÉNÁRT BetreuungsService eine einfache Lösung gefunden: Der Grundgedanke einer selbständigen Tätigkeit ist, dass der Gewerbetreibende sich nicht in eine Abhängigkeit zu bloß einem Auftraggeber begibt. Daher wechseln sich gewöhnlich bei der Betreuung einer pflegebedürftigen Person zwei Betreuerinnen in einem regelmäßigen Zyklus, bspw. monatlich, ab und übernehmen pflegerische Tätigkeiten bei einem anderen Auftraggeber, sei es auch in Ihrem Heimatland. Dadurch erübrigt sich auch die Frage nach Urlaubs-, Feiertags bzw. Krankheitsvertretungen.

Zusätzlich werden die Betreuerinnen durch ortsansässiges Personal geprüft,

wodurch wir unseren hohen Standard bei der Vermittlung gewährleisten können.

 

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